Artikel anzeigen: DSGVO / GDPR in rentingforce
Am 25.05. tritt die neue DSGVO in Kraft. Hierbei ergeben sich auch für Sie einige neue Pflichten, die wir mit rentingforce ideal unterstützen wollen. Diese Punkte sind im speziellen für Sie wichtig:
Datenschutzerklärung
Während des Buchungsprozess wird der Kunde darüber informiert, dass rentingforce zur Buchung notwendige (funktionale) Cookies speichert. rentingforce liefert selbstständig keine weiteren Cookies wie Tracking- oder Marketing-Cookies aus. Sollten Sie entsprechende Tracking-Scripts im Buchungsprozess integriert haben, müssen Sie den Hinweis entsprechend in den Einstellungen Ihrer Website-Integration ergänzen und Ihren Kunden in Ihren Datenschutzeinstellungen darauf hinweisen. Das können Sie unter den Einstellungen der Website-Integration eingeben.
Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, beim Buchungsabschluss eine Datenschutzerklärung einzubinden (unter Vorlagen => Textbausteine). Hierin sollten Sie Ihren Kunden über die Zeiträume der Speicherung etc. informieren. Aus rechtlichen Gründen können wir Ihnen dafür leider keine Vorlage bereitstellen. Es finden sich hierzu jedoch einige Muster und Generatoren im Internet, die Sie auf eigene Verantwortung verwenden können.
In speziellen Fällen muss eventuell die Möglichkeit zum Opt-Out aus bestimmten Marketing- und Analyse-Programmen gewährt werden. Hierzu haben wir ebenfalls technische Vorkehrungen getroffen. Sollte das auf Sie zutreffen, geben wir Ihnen hierzu gerne eine persönliche Hilfestellung.
Export von Kundendaten
Ihre Kunden müssen die Möglichkeit haben, selbstständig oder auf Nachfrage ihnen zugeordnete Daten anzufordern. Über den Kundenbereich können Ihre Kunden selbstständig das Datenpaket herunterladen. Alternativ dazu können Sie als Vermieter das Datenpaket generieren und an Ihren Kunden schicken. Bitte beachten Sie, dass Sie alle benutzerdefinierten Felder, die in Verbindung mit Kundendaten stehen, entsprechend kennzeichnen müssen. Dazu aktivieren Sie bei den entsprechenden benutzerdefinierten Feldern “sichtbar bei: Kundendatenexport gemäß DSGVO”.
Löschen von Daten
Die DSGVO sieht vor, dass Kundendaten nicht länger als benötigt aufbewahrt werden. In rentingforce werden alle Kundendaten ab dem 25.05. mit einem “Ablaufdatum” versehen, ab dem sie gelöscht werden. Bei Vorgängen, die nicht fixiert sind (also abgelaufene Reservierungen, Absagen etc.), haben wir diese Frist auf 1 Jahr festgelegt. Bei Buchungen, Anfragen, Reservierungen, Stornorechnungen etc. beträgt die Frist 7 Jahre.
Nach Ablauf der Frist werden die Kundendaten zusammen mit den hochgeladenen Dateien und der damit verbundenen Kommunikation (Nachrichten an den Kunden etc.) gelöscht. Der Vorgang mit den entsprechenden Preisen bleibt jedoch vorhanden.
Sollten Sie zur Einhaltung der DSGVO Anpassungen an diesem Prozess benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte überprüfen Sie regelmäßig die Löschdaten Ihrer Kunden, damit keine wichtigen Informationen verloren gehen.
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