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Einwegmieten können in einem Preiskatalog hinterlegt werden. Auch hier gilt, dass die definierten Preise in einem Preiskatalog die global definierten Standardpreise überschreiben.

Konkret wird bei einer Einwegmiete für eine Richtung, beispielsweise von Stützpunkt A nach Stützpunkt B ein Preis hinterlegt, der dann auf den Mietpreis aufgeschlagen wird, falls eine Einwegmiete ausgewählt wird.

Eine Einwegmiete kann entsprechend nur berechnet werden, wenn für das Vermietungsobjekt auch der Heimatstützpunkt hinterlegt ist, für den der Preiskatalog mit der definierten Einwegmiete angelegt wurde.

Wenn ein Abfahrts- und ein Zielort angegeben ist, gilt der Aufschlag für genau diese Route. Soll der Aufschlag auch für die Gegenrichtung gelten, ist ein zusätzlicher Aufschlag anzulegen. Soll der Aufschlag für alle Ein-Weg-Abfahrten ab einer Station gelten, kann der Zielort leer gelassen werden. Der Aufschlag ist als fester Währungsbetrag anzugeben.

Selbstverständlich ist es auch möglich, statt einem Aufschlag einen Preisabschlag zu definieren. Geben Sie hierfür statt beispielsweise 300 EUR einfach -200 EUR für eine bestimmte Wegstrecke an. Dieses Vorgehen empfiehlt sich vor allem dann, wenn eine Strecke nur in eine Richtung stark nachgefragt wird.


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